Kosten

Eine osteopathische Sitzung dauert in der Regel zwischen 45 und 60 Minuten, je nach individuellen Beschwerden.

Die Kosten für eine osteopathische Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Dabei werden die einzelnen Leistungen über festgelegte Ziffern abgerechnet, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

Für gesetzlich Versicherte beträgt das Honorar 110 € pro Behandlung.
Bei privat Versicherten sowie Beihilfe-Patient:innen liegen die Kosten je nach Umfang zwischen 110 € und 130 €.

Kostenübernahme

Neben privaten Krankenkassen und Beihilfe bezuschussen viele gesetzliche Krankenkassen osteopathische Behandlungen. Die Kostenübernahme ist jedoch nicht einheitlich geregelt und variiert je nach Krankenasse. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse. Weitere Informationen finden sie hier.

Da ich über einen Masterabschluss in Osteopathie, eine Heilpraktikererlaubnis sowie eine Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD) verfüge, erfülle ich alle Voraussetzungen für eine mögliche Bezuschussung.

Gerne stelle ich Ihnen hierfür die erforderlichen Unterlagen (z. B. Rechnung nach GebüH, Behandlungsnachweis) zur Verfügung.

Terminabsagen und Nichterscheinen

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen.Ffrei gewordene Termine können in dieser Zeit anderen Patient:innen zugutekommen.
Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen ohne Mitteilung muss ich ein Ausfallhonorar von 65 € berechnen.
Ich bitte um Ihr Verständnis.